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Berufsverband Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten Diözese Rottenburg-Stuttgart

Vollversammlung in Ulm

Montag, 13. November 2023 in Ulm, Wengengasse 6
Teilnahme auch digital möglich

Aktuelles

Reformanliegen in der Katholischen Kirche

Auf der Vollversammlung des Berunfsverbandes im März 2020 hat der Berufsverband Position zu den vier Foren der Synode bezogen. 

Der Text mit Quellenangaben steht hier als pdf zum Download bereit.

Positionspapier des Berufsverbandes zum Synodalen Weg.

Pränotanda

Im März 2019 hat sich der Berufsverband in einem von über 200 Mitarbeitenden der Diözese unterzeichneten offenen Brief an Bischof Dr. Gebhard Fürst gewandt. Vorausgegangen war ein Schreiben, das Bischof Fürst an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese gerichtet hatte. Der Brief des Berufsverbands ging zeitgleich an den Sprecher des Diözesanrats, Dr. Johannes Warmbrunn. Anlass war der Umgang der Katholischen Kirche mit dem (sexuellen) Missbrauch und die durch die von der deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebene MHG-Studie aufgeworfenen Fragen. Der jetzt in Deutschland begonnene Synodale Weg ist der Versuch, die aufgeworfenen Fragen zu besprechen, in einen aufrichtigen und von gegenseitigem Respekt getragenen Dialog zu kommen und wirkliche Veränderungen innerhalb der katholischen Kirche herbeizuführen. Dies begrüßen wir als Berufsverband ausdrücklich. Zugleich sind wir als Berufsverband besorgt, dass der Synodale Weg ähnlich wie andere Dialogprozesse der Vergangenheit keine oder nur marginale konkrete Veränderungen und Ergebnisse hervorbringen wird. Leider hat die Veröffentlichung des Nachsynodalen Schreibens „Querida Amazonia“ (bei allem Richtigen und Wichtigem zu den Sorgen und Nöten Amazoniens) von Papst Franziskus unsere Bedenken insofern weiter verstärkt, als darin ein Frauenbild gezeichnet wird, dass bei der Mehrheit der Frauen in Westeuropa heute nicht mehr anschlussfähig ist und auf eine zeitgemäße Ausgestaltung der kirchlichen Ämter, was auch die Amazonassynode selbst thematisierte, gar nicht eingegangen wurde. Keine konkreten Veränderungen in diesen und den weiteren beim Synodalen Weg zu bearbeitenden Fragen wären in Hinblick auf den tief gehenden Vertrauensverlust der Gläubigen in die Verantwortlichen der Institution Katholische Kirche verheerend und würde vermutlich zu anhaltend hohen Kirchenaustritten und einer schwer umkehrbaren Selbstmarginalisierung der katholischen Kirche in Deutschland führen, womit sie sich selbst um ihren Auftrag die frohe Botschaft in Wort und Tat theologisch verantwortet im Bezug zur aktuellen Gesellschaft und Kultur zu verkünden, bringen würde.1 Daher melden wir uns als Berufsverband erneut zu Wort und bekräftigen die von uns in unserem Brief angemahnten Veränderungen, wie z. B.

        die Zulassung von Frauen zur Weihe für kirchliche Ämter und die Aufhebung des Pflichtzölibats,

        die Entwicklung der Gewaltenteilung in der Struktur der katholischen Kirche auf allen Ebenen,

        eine Neujustierung der Entscheidungsbefugnisse zwischen Rom und den Ortskirchen, mit einer Stärkung des Subsidiaritätsprinzips zugunsten der nationalen Bischofskonferenzen und Laienorganisationen; eine solche Neujustierung eröffnet auch neue Chancen und Perspektiven in der Ökumene (Vision einer Einheit in Vielfalt) und der Inkulturation des Glaubens.

Da diese Entscheidungen nicht auf diözesaner und nationaler Ebene getroffen werden können, fordern wir unseren Bischof, die Weihbischöfe und Diözesanleitung und alle LaienvertreterInnen auf, sich in allen Gremien (national und weltkirchlich) für eine Weiterentwicklung der Kirchenstrukturen, der sie stützenden Theologien und für die entsprechende Weiterentwicklung des kanonischen Rechts einzusetzen und unterstützen sie in diesem Bemühen. Theologisch wurden und werden dazu schon seit Jahrzehnten gut begründete und in großem Verantwortungsbewusstsein für den Auftrag der Kirche formulierte Wege aufgezeigt, die man großteils schon als wissenschaftlichen Konsens bezeichnen kann. Darüber hinaus bestehen auf der Ebene der Ortskirche von Rottenburg-Stuttgart umfangreiche Gestaltungsspielräume, die ohne Entscheidung der deutschen Bischofskonferenz und weltkirchlicher Ebenen genutzt werden könnten. Sie wären für uns ein Minimum, was an Veränderung unabhängig von einem Erfolg des Synodalen Weges sichtbar werden kann. Ausgerichtet an den vier Foren des Synodalen Weges positionieren wir uns als Berufsverband und bringen konkrete Forderungen und Anliegen für die Diözese Rottenburg-Stuttgart in die Diskussion ein.

Einführende Reflexion

Wir teilen die Analyse des Arbeitspapiers des Vorbereitungsforums I (Macht und Gewaltenteilung), dass „im Zentrum des Problems […] die Art und Weise [steht], wie die Macht in der Kirche verstanden, begründet und ausgeübt wird“. Anzustreben ist eine dem Evangelium gemäße Ekklesiologie, die nicht a-historisch in ihren Begründungskonstrukten eine bestimmte, zeitbedingte Verfasstheit der Kirche für absolut erklärt. Leider stellen wir fest, dass innerhalb der Kirche immer noch kein ausreichendes Bewusstsein für das Phänomen ‚Macht‘ existiert oder dieses aus handfesten Machtinteressen theologisch verschleiert wird. Auszugehen ist soziologisch von der „Allgegenwart der Macht“ (Michel Foucault), die sich überall dort erzeugt, wo Menschen in Beziehung stehen und Gemeinschaftsleben gestalten. In jedem Relationsgefüge spielt Macht also eine Rolle und es bedarf zum Wohl aller der Reflexion, wie Machtrelationen sichtbar gemacht, ausbalanciert und gestaltet werden, denn „dieses Relationsgefüge wurzelt in der (ungleichen) Verfügung über begehrte materielle oder immaterielle Lebensgüter bzw. Ressourcen u. den daraus entstehenden (auch wechselseitigen) Angewiesen- u. Ausgeliefertheiten, Abhängig- und damit Verletzbarkeiten.“ Die Kirche baut sich auf aus der Gemeinschaft der Gläubigen, sie verfügt als Institution über Besitz, sie verleiht (geistliche) Ämter und damit verbundene Vollmachten, sie bezahlt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bindet diese an eine eigene kirchliche Grundordnung, sie verfügt über Kommunikationsmittel etc. – all das sind Machtmittel, die zum Wohle der Gläubigen gebraucht oder zu ihrem Schaden missbraucht werden können. Die katholische Kirche ist seit dem I. Vatikanischen Konzil (davor sind wohl auch andere Praktiken und Machtverhältnisse anzunehmen5) streng hierarchisch und monarchisch organisiert, sie kennt keine Gewaltenteilung. Checks-and-Balances, Wahlämter und Verantwortung auf Zeit sind in ihrer Struktur wie politischen Kultur schwach ausgeprägt. Der Zugang zur Macht wird über Männern und Unverheirateten vorbehaltene Weiheämter reguliert. Theologisch wird darin häufig eine der Kirche eigene, heilige, der restlichen Welt gegenübergestellte, gottgewollte und von Jesus eingesetzte Ordnung gesehen. Doch entsprechen moderne, demokratisch verfasste Rechtsstaaten nicht eher christlichen Werten als die Verfassung der römisch-katholischen Kirche, die als Institution im hohen Maße Herrschaftsstrukturen des römischen Kaiserreichs und des europäischen Absolutismus perpetuiert? Eine neue Ekklesiologie, die an Jesus Maß nimmt, müsste ganz grundlegend die Liebe und nicht die Macht an den Ausgangspunkt der Gestaltung der Beziehungen innerhalb der Kirche stellen. „[…] Wer der Erste sein will, soll der Letzte von allen und der Diener (diakonos) aller sein.“ Jesus selbst begegnete der Versuchung der Macht, als ihn der Geist in die Wüste führte (vgl. Mt 4,1-10) – und er widerstand ihr. Eindringlich warnt er die Jünger, dieser Versuchung nicht zu erliegen. Die Revolution des Christentums bestand gerade darin, die Gleichheit der Getauften gegenüber den Rangunterschieden von kultureller Herkunft, Stand, Klasse und Geschlecht zu betonen. Das machte die noch junge Religion in der von Standesunterschieden geordneten römisch-hellenistischen Kultur so anziehend (vgl. Gal 3,26-28) Wie tragisch, dass die Kirche schon bald damit begann, diese Unterschiede in Stand, Würde und Geschlecht in ihrer Ämterstruktur erneut einzuführen und sich damit zu „verweltlichen“. Die hierarchische und monarchische Ordnung der Kirche widerspricht also im Kern der fundamentalen Gleichheit aller Gläubigen im Volk Gottes, die sich in der einen gemeinsamen Taufe aller begründet (vgl. Lumen Gentium 31). Diese in der Taufe begründete Gleichheit aller Gläubigen im Volk Gottes könnte nun aber der theologische Ausgangspunkt für eine neue, konsequent am Evangelium ausgerichtete Ekklesiologie werden. Viele Ansatzpunkte dazu werden im Arbeitspapier des vorbereitenden Forums I entfaltet.

I. Synodalforum „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“

Wir unterstützen die im Arbeitspapier dieses Forum entwickelten konkreten Ideen, wie die Kirche gemäß einer erneuerten Ekklesiologie zukünftig gestaltet und damit selbst neu-evangelisiert werden könnte. Ihre institutionelle Gestalt könnte durch Partizipation und Gewaltenteilung charakterisiert sein. Dazu müsste auch der Zugang zu kirchlichen Ämtern und Diensten neu bedacht und geregelt werden. Leitungsverantwortung und Machtausübung sollten partizipativ angelegt sein. Das Volk Gottes könnte an der Gesetzgebung und an der Bischofswahl beteiligt und Ämter könnten auf Zeit vergeben werden. Kritische Stimmen werden einwenden, dass die hier skizzierte Kirche der Zukunft nicht mehr die römisch-katholische sei. Was wir hier als Vision zu denken wagen ist eine katholische, also wahrhaft umfassende Kirche im Sinne des Evangeliums, die wieder glaubhaft Zeichen für das Heil und die Einheit der gesamten Menschheit werden kann. Es ist gerade ein Ausweis der Katholizität in der Geschichte gewesen, dass die Kirche in verschiedenen Gestalten existierte und sich immer wieder am Maßstab des Evangeliums erneuerte.

Konkrete Entscheidungen in [Welt- und] Ortskirche

1)      Es wäre wichtig, das System der Seelsorgeeinheiten zu evaluieren, inwiefern sie tatsächlich sozialraumorientiert zugeschnitten sind. Die Anzahl der Seelsorgeeinheiten darf sich dann nicht an der Zahl der zur Verfügung stehenden leitungsfähigen Priester orientieren. Seelsorgeeinheiten können auch unter der Verantwortung eines oder mehrerer Laien im Team nach can. 517,2 CIC geleitet werden.

2)      Für das pastorale Personal wird die Rückkehr zur Seelsorge zum Leitmotiv. In diesem Sinn sind alle Aktivitäten und Einsatzorte zu überprüfen, die verhindern, dass SeelsogerInnen als solche tätig werden. Eine Diskussion über pastorale Prioritäten und Posterioritäten wird geführt und auch umgesetzt.

3)      Unabhängig von der Frage neuer Zugangswege zu den kirchlichen Ämtern für Laien, können Frauen und Männer in den pastoralen Diensten (GR, PR) die Tauferlaubnis gemäß can. 230,3 CIC erhalten. Zudem setzt der Bischof sich dafür ein, dass es eine Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz gibt, die es Laien erlaubt, bei der Eheschließung zu assistieren (vgl. can. 1112,1 CIC). Dies würde die liturgische Präsenz von Laien (und damit auch Frauen!) verstärken und eine Pastoral im Sinne einer Beziehungspastoral unterstützen.

4)      Die marginale Repräsentanz der (nichtpriesterlichen) pastoralen Dienste in den Diözesanen Räten wird behoben. Derzeit stehen im Diözesanrat den zwei VertreterInnen der Berufsverbände (GR und PR) 23 stimmberechtigte Mitglieder aus dem Diözesanpriesterrat gegenüber. Eine angemessene Vertretung der pastoralen Dienste müsste in einer Neufassung der Satzung des Diözesanrats erreicht werden. Der Diözesanpriesterrat könnte zu einem „Rat der kirchlichen Ämter und pastoralen Dienste“ weiterentwickelt werden. Wir sehen die Möglichkeit, dass can. 497,3 CIC eine solche Weiterentwicklung zulässt.

5)      Ämter auf Zeit zu vergeben ist eine gute Möglichkeit, Macht zu begrenzen. Papst Benedikt XVI. hat mit seinem Rücktritt gezeigt, dass dies auch ohne formalrechtliche Regelungen Kultur in der Kirche werden könnte. Die Diözese könnte sich selber Regeln geben, dass Führungspositionen für einen begrenzten Zeitraum vergeben werden (z. B. 10 Jahre).

6)      Die Diözese entwickelt ein Schutzkonzept gegen spirituellen Missbrauch, regt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer tiefer gehenden Beschäftigung mit den Themen „spirituelle Macht“ und „spiritueller Missbrauch“ an und sensibilisiert diese für mögliche eigene Anfälligkeiten, z.B. bei der Sakramentenkatechese, bei der Gestaltung von Gebetszeiten und liturgischen Feiern und bei der Frage der eucharistischen Gastfreundschaft gegenüber evangelischen Mitchristen.

7)      Bei Konflikten zwischen leitenden Pfarrern, Kirchengemeinden und pastoralen Diensten nimmt die Diözese Führung wahr und weist ggf. auch Personen, die ihrer Leitungsverantwortung nicht gerecht werden, in die Schranken. Laien dürfen nicht zu Opfern von Machtmissbrauch aufgrund von Klerikalismus und Aussitzens seitens der übergeordneten Leitungsebenen werden. Eine Weiterentwicklung der KGO ist anzustreben, das „Vetorecht“ des Pfarrers gemäß § 19 KGO wird aufgehoben.

8)      Die Subsidiarität als machtkritisches Prinzip der katholischen Soziallehre wird auch innerhalb der Diözese verstärkt. Die Belange der Gemeinden und Seelsorgeeinheiten werden von der Bischöflichen Verwaltung respektiert, die übergeordneten Ebenen entwickeln ihre „dienende Kultur“ weiter.

9)      Partzipation des Volkes Gottes wird sichtbar durch eine Beteiligung der Gläubigen an der Bischofswahl und durch eine Beteiligung der Kirchengemeinden an der Besetzung von Pfarr- und anderen Leitungsstellen.

II. Synodalforum „Priesterliche Existenz heute“

Die priesterliche Existenz ist, gerade weil nach ihr neu gefragt werden muss, keine Frage, die isoliert nur die Amtsträger – und hoffentlich auch bald Amtsträgerinnen – betreffend beantwortet werden kann, sondern im Ganzen von Kirche betrachtet werden muss. Nicht das Priesteramt begründet die Kirche, sondern die Kirche, die grundgelegt ist in der Reich- Gottes-Verkündigung Jesu und die sich durch die österliche Dynamik bestärkt im Heiligen Geist nach und nach konkretisiert, sieht sich in der Verpflichtung zur Botschaft Jesu Christi das Evangelium zu verkünden, zu feiern, als Lebenspraxis für andere erfahrbar werden zu lassen und darin als Gemeinschaft zu wachsen. „Prinzipiell ist dies Sache der Gemeinde als Ganzer. Diese muss ihr Amt (munus) durch ausgeformte ‚Ämter‘ (ministerium) wahrnehmen. […] Insofern ist, wie alles überzeugende Leben der Gemeinde, auch die Ausgestaltung der Ämter ein Werk des göttlichen Geistes, nicht aber eine bestimmte Ausgestaltung. Einziger Vorbehalt der Freiheit: Die vier wesentlichen genannten Aufgaben aus Apg 2,42 müssen erfüllt sein und es darf keine Gestalt geben, die ihnen widerspricht.“ Insofern ist das priesterliche Amt nie absolut, sondern immer in Relation zur Gemeinde/Kirche mit all ihren Grundvollzügen zu sehen und in seiner Existenz auch lebbar zu halten, was in größer und komplexer werdenden Bezügen schwerer bis verunmöglicht wird, wenn alle Aufgaben und Pflichten letztverantwortlich an einem nur mehr mit vielen Bypässen aufrechtzuhaltenden Amtsverständnis hängen und die damit verbundene Lebensform oft überfordert. Um in dieser Existenz nicht zu scheitern, braucht es eine Aufgabenfülle, Raum, Begleitung und Fortbildung, die, je nach den Gaben des/der Einzelnen, überschaubar und bewältigbar bleiben ohne dabei mit wenigen Grunddimensionen oder gar nur einer einzigen enger in Berührung zu sein (z.B. als reiner Liturge und Manager). Noch bevor eine den Zeichen der Zeit angemessene Entscheidung über die Neugestaltung des kirchlichen Amtes erfolgt (nicht als Alternative dazu!), kann im Konkreten viel getan werden, um eine priesterliche Existenz zu unterstützen, die vom gemeinsamen Amt (munus) aller Getauften her, diese besondere, sakramentale Indienstnahme für ein spezifisches Amt (ministerium) lebbar sein lässt.

Konkrete Entscheidungen in [Welt- und] Ortskirche

1)      Die zwangsweise Letztverantwortung wird vom Dienst des Pfarrers gelöst, wodurch ein mehr charismenorientierter Einsatz als Seelsorger möglich ist und auch in Zukunft vielfältigere priesterliche Biografien als die des leitenden Pfarrers möglich sind.

2)      Die Verpflichtung zur Ehelosigkeit der Weltpriester wird abgeschafft.

3)      Die Möglichkeit in Vita communis zu leben wird verstärkt. Auch andere Formen des Mitlebens in Wohngemeinschaften oder einer Familie werden etabliert und unterstützt.

4)      Für Priester, die ihre zölibatäre Lebensform nicht mehr erfüllend leben können und sie aufgeben, macht es sich die Diözese zum Standard und sieht es als Teil ihrer Fürsorgepflicht, ihnen Begleitung und andere Perspektiven im pastoralen Dienst anzubieten.

5)      Der Einsatz von ausländischen Priestern soll eine Sensibilisierung mit Blick auf die Weltkirche mit sich bringen und sie nicht zum Systemerhalt verzwecken. Entsprechend ist zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen ihr Einsatz sinnvoll ist.

III. Synodalforum „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“

Als Grundlage unserer Position sehen wir Genesis 1: Frau und Mann sind Abbild Gottes. Sie sind gleich in Würde, Wert und Berufung vor Gott. Im Galaterbrief wird dies vertieft: In Jesus Christus sind alle menschengemachten Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufgehoben (Gal 3,28). Auf dieser Grundlage basiert der Rechtsstaat, in dem wir leben. In seiner Verfassung ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als hohes Gut festgeschrieben (Art. 3 GG). Wir sind dankbar dafür. Wir erwarten von unserer Kirche, die als Religionsgesellschaft vom Staat die Freiheit erhält, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen, dass dies unter Beachtung des Gleichberechtigungsgrundsatzes geschieht. Wir halten es für eine Diskriminierung, dass Frauen der Zugang zu den Weiheämtern der katholischen Kirche verwehrt wird. Frauen werden ausschließlich aufgrund ihres Geschlechtes von gleichwertiger Teilhabe und Mitbestimmung in der Kirche ausgeschlossen. Die theologischen Begründungen hierfür sind obsolet. Wir beziehen uns auf breite theologische Forschung, wie sie beispielsweise beim Osnabrücker Kongress 2017 aus allen Fachrichtungen zusammengetragen wurde oder schon früher wiederholt formuliert wurde.

Konkrete Entscheidungen in [Welt- und] Ortskirche

1)      Es muss beim Synodalen Weg eine angstfreie Diskussion der Frauenfrage geben. Wir rufen alle Bischöfe und anderen Mitglieder der Synodalversammlung auf, ihre persönliche Meinung offenzulegen, auch wenn sie in Diskrepanz zur kirchlichen Lehre steht. Nur eine ehrliche Auseinandersetzung bringt den Gesprächsprozess weiter.

2)      Wir fordern, dass die theologischen Erkenntnisse der Ämter- und Geschlechterfrage in der Diskussion maßgeblich berücksichtigt werden. Wir sehen es als notwendig an, das Verhältnis von autoritativer Lehrentscheidung und Wissenschaft neu auszurichten.

3)      Vom Synodalen Weg muss ein klares Signal in die Weltkirche ausgehen, dass die Kirche in Deutschland an der Festlegung von Papst Johannes Paul II., Frauen dauerhaft vom priesterlichen Amt auszuschließen, zu zerbrechen droht.

4)      Die Diözesanstelle „Berufe der Kirche“ fördert und begleitet die Berufungswege aller Geschlechter gleichermaßen. Sie hält fest, in wie vielen Fällen die persönliche Berufungserfahrung in Diskrepanz zur derzeitigen kirchlichen Berufungsmöglichkeit steht, um so der Diözesanleitung Rückmeldung geben zu können wie oft Berufungen an diesen Vorgaben scheitern. Die Diözesanleitung setzt sich mit den Ergebnissen dieser Rückmeldung ohne Vorfestlegungen auseinander.

5)      In den Ausbildungsgängen für die pastoralen Berufe wird die Auseinandersetzung mit Genderfragen, der eigenen geschlechtlichen Rolle in der Kirche und dem Thema Geschlechtergerechigkeit selbstverständlich.

6)      In allen Hauptabteilungen und dem Generalvikariat stehen Frauen gleichberechtigt die Leitungsämter offen. Auch eine paritätisch besetzte Leitung (evtl. in Teilzeit) sollte möglich sein. Andere Diözesen zeigen bereits, dass Frauen die Leitung aller Hauptabteilungen bis hin zum Generlavikariat offen stehen kann.

7)      Frauenspiritualität, die lange unberücksichtigt blieb, wird personell und finanziell noch stärker gefördert.

8)      Frauen haben selbstverständlich regelmäßig am Verkündigungsauftrag in den Eucharistiefeiern der Gemeinden Anteil, ob im Jahreskreis oder an den Festtagen.

IV. Synodalforum „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualmoral und Partnerschaft“

Wir machen uns ein Verständnis von Tradition zu eigen, das im Arbeitspapier dieses Forums unter Bezugnahme auf Papst Franziskus formuliert wird: „Die Tradition ist eine lebendige Realität und nur eine begrenzte Sicht kann sich das Glaubensgut als etwas Unbewegliches vorstellen. Man kann das Wort Gottes nicht einmotten, als wäre es eine alte Wolldecke, die man vor Schädlingen bewahren müsste. Nein! Das Wort Gottes ist eine dynamische Wirklichkeit, stets lebendig, und es entwickelt sich und wächst, denn es ist auf eine Erfüllung hin angelegt, die die Menschen nicht stoppen können [...]. Man kann die Lehre nicht bewahren, ohne ihre Entwicklung zuzulassen. Man kann sie auch nicht an eine enge oder unveränderte Auslegung binden, ohne den Heiligen Geist und sein Handeln zu demütigen.“ Dieses Verständnis gilt insbesondere in einem so sehr von wachsender Sensibilität, Erkenntnisgewinn und praktisch gelebter Autonomie gekennzeichneten Feld wie der menschlichen Sexualität und Geschlechtlichkeit. Ein vorbehaltsloses Erkenntnisinteresse im Austausch mit Natur- und Humanwissenschaften sollte die Grundlage theologischer Beschäftigung mit Sexualität und Geschlecht sein. Nur so lassen sich tragfähige Urteile im Bereich der christlichen Sexualmoral entwickeln. Die Kirche kann und muss dazu die Sicht des Evangeliums auf die Gestaltung menschlicher Beziehungen einbringen. Die kirchliche Sexualmoral, die vor allem durch Verbote gekennzeichnet ist, muss in diesem Zuge zu einer Beziehungsethik weiterentwickelt werden Der kirchliche Erfahrungsraum in Deutschland wurde bereits im Vorfeld der Familiensynode durch eine Befragung aufgezeigt. Bis heute wird in der katholischen Sexuallehre die geschlechtliche Liebe nur innerhalb der Ehe von Mann und Frau verortet. Dies steht in großem Widerspruch zu den o.g. gesellschaftlichen Erfahrungen. Das christliche Eheverständnis hat einstmals das Eheverständnis der Antike weiterentwickelt, indem es einen würdevollen Umgang in der Beziehung forderte. Auch Papst Franziskus wirft mit Amoris laetitia einen Blick auf den Beziehungsaspekt in Partnerschaften: „Lange Zeit glaubten wir, dass wir allein mit dem Beharren auf doktrinellen, bioethischen und moralischen Fragen [...] die Familien bereits ausreichend unterstützten, die Bindung der Eheleute festigten und ihr miteinander geteiltes Leben mit Sinn erfüllten.“ In AL fordert Papst Franziskus, die christliche Verkündigung auf die Grundlage der Würde der Personen zu stellen. Werte wie Geschlechtergerechtigkeit, Verbindlichkeit und Treue, Verantwortung im Blick auf die Zeugung und Erziehung von Kindern sollen innerhalb der Partnerschaft hochgehalten werden. Daher wird im Arbeitspapier ein Umdenken gefordert: „In sich schlechte Handlungen“ (intrinsece malum) müssen als Handlungen gegen die Würde der Person verstanden werden und beschreiben nicht vom Beziehungsgeschehen abstrahierte Einzelakte (z.B. Verhütung, gleichgeschlechtliche Sexualität,…). Wo die Würde der Person im Beziehungsgeschehen geachtet wird und diese Werte gelebt werden, gibt es keinen Grund, die Beziehung, in welcher geschlechtlichen Konstellation sie sich auch immer konkretisiert, kirchlich zu verurteilen.

Konkrete Entscheidungen in [Welt- und] Ortskirche

1)      Grundsätzlich jede Beziehung, die von der gegenseitigen Achtung der Würde der Person geprägt ist, muss als sinnstiftend anerkannt werden.

2)      Der Beziehungsaspekt sollte im Eheverständnis der katholischen Kirche stärker dynamisch gesehen werden.

a.       Es wird ein positives Verständnis dafür entwickelt, dass auch in Beziehungen vor der Ehe Sexualität verantwortungsvoll gelebt werden kann.

b.      Die Ehe als Ganze muss prinzipiell für die Weitergabe des Lebens offen sein, nicht jeder einzelne eheliche Akt.

c.       Die erotische Dimension der Liebe ist konstitutiver Teil der menschlichen Sehnsucht nach Beziehung und soll als solche nicht als ein geduldetes Übel oder als eine Last verstanden werden.

3)      Wir brauchen einen neuen Blick auf das Scheitern von Beziehungen und müssen eine Theologie des Scheiterns und Vergebens entwickeln und leben. Gerade in diesen Momenten sind wir als Seelsorger am Dringendsten gefragt.

a.       Die Diözese verzichtet auf Formen spiritueller Machtausübung gegenüber wiederverheiratet Geschiedenen und lädt diese selbstverständlich und nach dem Beispiel Jesu an den Tisch des Herrn ein.

b.      Öffentliche liturgische Segensfeiern für wiederverheiratet Geschiedene in Kirchen sind notwendig. Die Diözese berät Paare (auch wieder im Rahmen der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung) – insbesondere die Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind und begleitet diese auch nach einem möglichen Schwangerschaftsabbruch.

4)      Die Themen künstliche Empfängnisverhütung, gleichgeschlechtliche Sexualität, wieder- verheiratet Geschiedene werden in der kirchlichen Verkündigung nicht mehr mit unkontrolliertem Ausleben der Sexualität gleichgesetzt.

5)      Die Diözese etabliert einen von der Kultur des Evangeliums getragenen anderen, wertschätzenden Blick auf die menschliche Sexualität und Geschlechtlichkeit, die auch Menschen mit anderen sexuellen Identitäten als gleichwertig einschließt.

a.       Sie bietet diesen Menschen die Möglichkeit an, ihr verbindliches partnerschaftliches Zusammenleben in einer liturgischen Feier in der Kirche unter Gottes Segen zu stellen.

b.      Die Diözese erkennt die Wirklichkeiten von LSBTTIQ* (lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle
und queere Menschen) an und ermöglicht diesen Menschen auch die Anstellung im kirchlichen und pastoralen Dienst.